Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Die Beteiligten streiten um die Frage, ob negative Einkünfte des Klägers aus der Untervermietung von Wohnraum und Pkw-Garagen in A in den Streitjahren 1999 und 2000 einkommensteuerrechtlich anzuerkennen sind oder nicht.
Der ... geborene ledige Kläger erzielte in den Jahren 1994 bis 2000 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als ... in Höhe von zuletzt brutto ... DM p. a. (Streitjahr 2000).
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