FG Münster, vom 22.04.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 3630/07
Lieferung von Getränken innerhalb oder außerhalb eines Kinosaals als dem ermäßigten Steuersatz unterfallene Nebenleistung zur steuerbegünstigten Filmvorführung
BFH, Beschluss vom 07.01.2011 - Aktenzeichen V B 55/10
DRsp Nr. 2011/2329
Lieferung von Getränken innerhalb oder außerhalb eines Kinosaals als dem ermäßigten Steuersatz unterfallene Nebenleistung zur steuerbegünstigten Filmvorführung
NV: Die Rechtsfrage, ob die Abgabe von Getränken in einem Verzehrkino oder einem Kino mit Getränkeausschank im Foyer dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. b UStG unterfällt, ist dahingehend geklärt, dass es sich bei den Getränkelieferungen nicht um unselbständige Nebenleistungen zur steuerbegünstigten Filmvorführung, sondern um mit dem Regelsteuersatz zu besteuernde Hauptleistungen handelt.