I.
Streitig ist in der Hauptsache, ob der Antragsteller (ASt) ein an einen Mitgesellschafter gegebenes und ausgefallenes Darlehen bei der Berechnung des Auflösungsverlustes aus seiner Beteiligung an einer GmbH steuermindernd berücksichtigen darf.
Der ASt wird beim Antragsgegner - dem Finanzamt (FA) - für das Streitjahr 2004 zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|