FG Niedersachsen - Urteil vom 31.03.2011
16 K 353/10
Normen:
UStG § 2 Abs. 1 Satz 1;

LKW-Fahrer als selbständiger Unternehmer

FG Niedersachsen, Urteil vom 31.03.2011 - Aktenzeichen 16 K 353/10

DRsp Nr. 2011/19012

LKW-Fahrer als selbständiger Unternehmer

Zum Begriff des Unternehmers nach § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG. Ob jemand eine Tätigkeit selbstständig oder nicht selbstständig ausübt, ist nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu beurteilen. Maßgebend ist das Gesamtbild der Verhältnisse. Für Selbstständigkeit sprechen insbesondere die Selbstständigkeit in Organisation und Durchführung der Tätigkeit, das Unternehmerrisiko (Vergütungsrisiko), Unternehmerinitiative, Bindung an den Betrieb nur für bestimmte Tage und geschäftliche Beziehungen zu mehreren Vertragspartnern. Die sozial- und arbeitsrechtliche Einordnung einer Tätigkeit als selbstständig oder unselbstständig ist für die Umsatzsteuer ohne Bedeutung.

Normenkette:

UStG § 2 Abs. 1 Satz 1;

Tatbestand: