Die Beschwerde wird auf Kosten des Beteiligten zurückgewiesen.
Geschäftswert: 60.000,00 €
I.
Der Beteiligte ist als Abwickler der betroffenen Gesellschaft im Handelsregister eingetragen. Mit Strafbefehl vom 25. September 2019 in Verbindung mit Beschluss vom 4. Dezember 2019 verurteilte ihn das Amtsgericht Nettetal (3 Cs
Mit Schreiben vom 6. Juli 2020 kündigte das Amtsgericht Krefeld dem Beteiligten an, es sei beabsichtigt, ihn gem. § 395 FamFG als Abwickler der betroffenen Gesellschaft zu löschen.
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