Die Beschwerde des Beteiligten zu 2) vom 20. März 2018 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 15. Februar 2018 wird zurückgewiesen.
I.
Die Beteiligte zu 1) wurde durch Gesellschaftsvertrag vom 28. August 2013 gegründet und zusammen mit dem seit der Gesellschaftsgründung als Geschäftsführer amtierenden Beteiligten zu 2) am 07. November 2013 im Handelsregister eingetragen.
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