BFH, Beschluss vom 15.12.2006 - Aktenzeichen VIII B 346/04
DRsp Nr. 2007/3238
Löschung des Verfahrens in den Registern des BFH
Ist ein Verfahren durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Klägers unterbrochen und ist mit einer Aufnahme gegenwärtig nicht zu rechnen, ist es geboten, das Verfahren in den Registern des BFH zu löschen.