BFH - Beschluss vom 15.12.2006
VIII B 346/04
Normen:
FGO § 155 ; ZPO § 240 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 744

Löschung des Verfahrens in den Registern des BFH

BFH, Beschluss vom 15.12.2006 - Aktenzeichen VIII B 346/04

DRsp Nr. 2007/3238

Löschung des Verfahrens in den Registern des BFH

Ist ein Verfahren durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Klägers unterbrochen und ist mit einer Aufnahme gegenwärtig nicht zu rechnen, ist es geboten, das Verfahren in den Registern des BFH zu löschen.

Normenkette:

FGO § 155 ; ZPO § 240 ;

Gründe: