Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) sind Eheleute. Ihre nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage gegen den Einkommensteuerbescheid für 1997 (Streitjahr) wies das Finanzgericht (FG) als unzulässig ab.
Dagegen erhob der Kläger, seinerzeit noch bestellter Steuerberater, auch im Namen der Klägerin Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision. Nach fristgemäßer Begründung des Rechtsmittels wurde über das Vermögen des Klägers durch Beschluss des Amtsgerichts A vom 29. Januar 2004 das Insolvenzverfahren eröffnet.
1. Das Verfahren der Klägerin (zu 1.) war gemäß § 73 Abs. 1 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) abzutrennen, da nur ihr Verfahren entscheidungsreif ist.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|