Lohnsteuer; Abfallwirtschafts-GmbH im kommunalen Anteilsbesitz; Gewährung von Beihilfen an Mitarbeiter; Bezüge aus öffentlichen Mitteln - Beihilfen wegen Hilfsbedürftigkeit durch kommunale Abfallwirtschafts-GmbH als steuerfreie Bezüge aus öffentlichen Mitteln
FG Düsseldorf, Urteil vom 03.06.2004 - Aktenzeichen 12 K 210/02 H (L)
DRsp Nr. 2004/12747
Lohnsteuer; Abfallwirtschafts-GmbH im kommunalen Anteilsbesitz; Gewährung von Beihilfen an Mitarbeiter; Bezüge aus öffentlichen Mitteln - Beihilfen wegen Hilfsbedürftigkeit durch kommunale Abfallwirtschafts-GmbH als steuerfreie Bezüge aus öffentlichen Mitteln
Beihilfen wegen Hilfsbedürftigkeit, die eine im kommunalen Anteilsbesitz stehende Abfallwirtschafts-GmbH ihren Mitarbeitern nach beamtenrechtlichen Grundsätzen oder nach Maßgabe des BAT/BMTG ergänzend zu ihren übertariflichen Bezügen gewährt, stellen nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfreie Bezüge aus öffentlichen Mitteln dar, wenn über die hierzu verwendeten Gebühreneinnahmen nur nach Maßgabe der haushaltsrechtlichen Vorschriften der Gemeindeordnung und unter Kontrolle durch das Rechnungsprüfungsamt verfügt werden darf.