Lohnsteuer-Hinweise 2024: Diese drei Regelungen zum Deutschlandticket, zu Firmenfahrrädern und zu Smartphone, Tablet & Co. sollten Sie kennen!

Das 1.594 Seiten starke Amtliche Lohnsteuer-Handbuch 2024 ist kürzlich erschienen. Dessen Inhalt mündet regelmäßig in den Lohnsteuer-Hinweisen (LStH), auf die Sie gezielt auch online zugreifen können. Wir haben drei wichtige Bereiche herausgegriffen, die Sie jetzt in der Praxis berücksichtigen sollten.

1. Diese Lohnsteuerregeln gelten für das Deutschlandticket

Das Deutschlandticket berechtigt derzeit zu einem Abo-Preis von 49 € je Monat, deutschlandweit alle Nahverkehrs- bzw. Regionalverbindungen in der zweiten Klasse zu nutzen. Die Nutzungsmöglichkeit umfasst Regionalzüge, Regional- und Stadtbusse, U- und S-Bahnen usw. Die Nutzung ist nicht nur für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte möglich, sondern auch für private Zwecke. Das Deutschlandticket ist personengebunden, also nicht übertragbar.

Tipp Weitere Infos für Arbeitgeber (vor allem anbietende Verkehrsunternehmen für das „D-Ticket Job“) finden Sie unter www.d-ticket.info.

Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlte Arbeitgeberzuschüsse zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für den öffentlichen Personennahverkehr sind nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei. Dasselbe gilt für die Überlassung entsprechender Fahrberechtigungen an Arbeitnehmer (Sachbezug). Aus H 3.15, H 8.1 (1-4) LStH 2024 ergeben sich nun diese drei Praxistipps: