FG Düsseldorf vom 24.01.2002
14 K 871/97 H (L)
Normen:
EStG § 40 Abs. 1 Nr. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2002, 540

Lohnsteuer-Pauschalierung nach falscher Anrufungsauskunft

FG Düsseldorf, vom 24.01.2002 - Aktenzeichen 14 K 871/97 H (L)

DRsp Nr. 2002/9648

Lohnsteuer-Pauschalierung nach falscher Anrufungsauskunft

Die Voraussetzungen für eine Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40 Abs. 1 Nr. 2 EStG wegen nicht vorschriftsmäßiger Einbehaltung der Lohnsteuer liegen nicht vor, wenn der Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug entsprechend einer ihm von seinem Betriebsstättenfinanzamt erteilten Anrufungsauskunft verfahren ist.

Normenkette:

EStG § 40 Abs. 1 Nr. 2 ;

Für die Praxis: