Lohnsteuer-Pauschalierung nach falscher Anrufungsauskunft
FG Düsseldorf, vom 24.01.2002 - Aktenzeichen 14 K 871/97 H (L)
DRsp Nr. 2002/9648
Lohnsteuer-Pauschalierung nach falscher Anrufungsauskunft
Die Voraussetzungen für eine Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40 Abs. 1 Nr. 2EStG wegen nicht vorschriftsmäßiger Einbehaltung der Lohnsteuer liegen nicht vor, wenn der Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug entsprechend einer ihm von seinem Betriebsstättenfinanzamt erteilten Anrufungsauskunft verfahren ist.