I.
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist ein österreichischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Österreich. Er war im Streitjahr an der Technischen Universität Graz, Österreich, im Fachbereich Verfahrenstechnik immatrikuliert. Im Streitjahr war er bei einem deutschen Arbeitgeber drei Wochen zur Aushilfe als technischer Zeichner für ein Stundenhonorar von 21 DM brutto beschäftigt. Seine Leistungen erbrachte der Kläger im technischen Büro seines Arbeitgebers sowie bei einem Kunden des Arbeitgebers.
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