BFH - Urteil vom 10.05.2006
IX R 82/98
Normen:
EStG (1990) § 38 Abs. 1 S. 2 ;
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 04.02.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 5956/95

Lohnsteuereinbehaltungspflicht bei Gewährung von geldwerten Vorteil durch eine Schwestergesellschaft; Wesensgehalt der pauschalierten Lohnsteuer

BFH, Urteil vom 10.05.2006 - Aktenzeichen IX R 82/98

DRsp Nr. 2006/21108

Lohnsteuereinbehaltungspflicht bei Gewährung von geldwerten Vorteil durch eine Schwestergesellschaft; Wesensgehalt der pauschalierten Lohnsteuer

»Eine Konzerntochtergesellschaft ist nach der bis einschließlich 2003 geltenden Gesetzeslage nicht verpflichtet, für den verbilligten Wareneinkauf ihrer Arbeitnehmer in einem von einer Schwestergesellschaft betriebenen Belegschafts-Verkaufsladen Lohnsteuer einzubehalten.«

Normenkette:

EStG (1990) § 38 Abs. 1 S. 2 ;

Gründe:

I. Strittig ist, ob und inwieweit eine konzernangehörige Gesellschaft Lohnsteuer einzubehalten hat, wenn ihre Arbeitnehmer auf ihrem Firmengelände verbilligt Waren von einer Schwestergesellschaft erwerben.