FG Düsseldorf - Urteil vom 20.01.2003
17 K 6995/96 H (L)
Normen:
AO § 5 ; EStG § 42d Abs. 1 Nr. 1 ;

Lohnsteuerhaftung; Nettolohnvereinbarung; Abgetretene Steuererstattung; Entschließungsermessen - Unterschreitung des Entschließungsermessens bei Erlass des Lohnsteuerhaftungsbescheides und Nettolohnvereinbarung

FG Düsseldorf, Urteil vom 20.01.2003 - Aktenzeichen 17 K 6995/96 H (L)

DRsp Nr. 2003/12385

Lohnsteuerhaftung; Nettolohnvereinbarung; Abgetretene Steuererstattung; Entschließungsermessen - Unterschreitung des Entschließungsermessens bei Erlass des Lohnsteuerhaftungsbescheides und Nettolohnvereinbarung

1. Auch im Falle einer Nettolohnvereinbarung ist das Entschließungsermessen bei Erlass eines Lohnsteuerhaftungsbescheides nicht dahingehend vorgeprägt, dass der Arbeitgeber bei fehlerhafter Einbehaltung der Lohnsteuer unabhängig von der (Mit-)Verursachung durch die Finanzverwaltung stets in Anspruch zu nehmen ist. 2. Stellt die Finanzbehörde keine Erwägungen zu der Einwendung an, dass die beanstandete Behandlung der bislang von der Finanzverwaltung gebilligten Praxis entsprochen habe, wird das Entschließungsermessen nicht ordnungsgemäß ausgeübt.

Normenkette:

AO § 5 ; EStG § 42d Abs. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist die steuerliche Behandlung von Einkommensteuererstattungen bei Nettolohnvereinbarung und unbeschränkter Steuerpflicht im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens streitig.