FG Saarland - Beschluss vom 28.02.2002
1 V 44/02
Normen:
FGO § 114 ;

Lohnsteuerkarte; Herausgabe; Verwaltungsbehörde; einstweilige Anordnung; einstweiliger Anordnung

FG Saarland, Beschluss vom 28.02.2002 - Aktenzeichen 1 V 44/02

DRsp Nr. 2002/9569

Lohnsteuerkarte; Herausgabe; Verwaltungsbehörde; einstweilige Anordnung; einstweiliger Anordnung

Die Herausgabe von Lohnsteuerkarten durch die Gemeinde kann schon deshalb nicht im Wege einer einstweiligen Anordnung begehrt werden, weil durch eine solche Anordnung das spätere Klageziel vorweggenommen würde.

Normenkette:

FGO § 114 ;

Tatbestand:

I.

Die Antragstellerin hat am 28. Januar 2002 Klage gegen den Antragsgegner auf Herausgabe ihrer Lohnsteuerkarten für 1999, 2000, 2001 und 2002 erhoben (Gz 1 K 43/02). Zugleich hat sie einen dementsprechenden Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt.

Bereits durch Beschlüsse vom 8. Mai 2001 1 V 53/01 und vom 10. Januar 2002 1 V 330/01 hat der Senat entsprechende Anträge als unzulässig verworfen.

Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Schriftsätze der Beteiligten verwiesen.

Entscheidungsgründe:

II.

Der Antrag auf Erlass einer einstweilige Anordnung ist unzulässig.