I.
Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) und seine Ehefrau haben ihren Wohnsitz in den Niederlanden. Der Kläger war in den Streitjahren 1998 bis 2001 im Inland mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden als Controller beschäftigt. In gleichem Umfange war er in dieser Funktion in den Niederlanden tätig.
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