FG Niedersachsen, vom 03.07.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 40/02
Lohnsteuerpauschalierung für Aushilfskräfte in der Landwirtschaft und Forstwirtschaft
BFH, Urteil vom 25.10.2005 - Aktenzeichen VI R 59/03
DRsp Nr. 2006/2034
Lohnsteuerpauschalierung für Aushilfskräfte in der Landwirtschaft und Forstwirtschaft
»1. Traktorführer sind jedenfalls dann als Fachkräfte i.S. des § 40a Abs. 3 Satz 3 EStG und nicht als Aushilfskräfte zu beurteilen, wenn sie den Traktor als Zugfahrzeug mit landwirtschaftlichen Maschinen führen.2. Reinigungsarbeiten, die ihrer Art nach während des ganzen Jahres anfallen (hier: Reinigung der Güllekanäle und Herausnahme der Güllespalten), sind nicht vom Lebensrhythmus der produzierten Pflanzen oder Tiere abhängig und sind daher keine saisonbedingten Arbeiten.«