Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Die Beteiligten streiten über die Lohnsteuerpflichtigkeit von Beiträgen zu einem Versorgungswerk.
Die Klägerin ist eine Aktiengesellschaft mit einem Grundkapital von 500.000 EUR, eingeteilt in 80.000 Stückaktien.
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