Die Beteiligten streiten über den Ansatz der Versteuerung der privaten Nutzung eines betrieblich genutzten PKW in den Streitjahren 2002 bis 2004.
Die Klägerin erzielt als Trainerin, Coach und Fachbuchautorin Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 des Einkommensteuergesetzes – EStG –) und ermittelt ihren Gewinn unter der Bezeichnung „Seminare und Coaching” mittels Einnahme-ÜberschussRechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG.
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