LSt-Haftung; Nichtberücksichtigung des Inhalts der Akten
BFH, Beschluss vom 04.02.2003 - Aktenzeichen VI B 70/02
DRsp Nr. 2003/6431
LSt-Haftung; Nichtberücksichtigung des Inhalts der Akten
Das FG verstößt gegen seine Verpflichtung, den Inhalt der ihm vorliegenden Akten vollständig und einwandfrei zu berücksichtigen, wenn es in einer LSt-Haftungssache gegen den ehemaligen Geschäftsführer einer GmbH davon ausgeht, der Kl. (ehemaliger Geschäftsführer) habe die LSt-Anmeldung vor seinem Ausscheiden beim FA eingereicht, obwohl sich aus den Akten ergibt, dass die LSt-Anmeldung erst nach diesem Zeitpunkt abgegeben worden ist.