BFH, Beschluß vom 19.02.2002 - Aktenzeichen VI B 240/01
DRsp Nr. 2002/6355
LSt-Pauschalierung; Abgeltungswirkung
Es entspricht ständiger BFH-Rspr., dass bei einem Wegfall des Pauschalierungsbescheids auch die Abgeltungswirkung des § 40 Abs. 3 Satz 3 EStG entfällt, da ein pauschalierter Arbeitslohn dann nicht mehr vorhanden ist.
Gründe:
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