FG Nürnberg, vom 28.07.2005 - Vorinstanzaktenzeichen VI 175/2004
LSt-Pauschalierung; Abrechnungsbescheid
BFH, Beschluss vom 20.03.2006 - Aktenzeichen VII B 230/05
DRsp Nr. 2006/11483
LSt-Pauschalierung; Abrechnungsbescheid
1. Die Rechtsfolgen des § 40 Abs. 3EStG treten nur ein, wenn die Pauschalierung dem Gesetz entsprochen hat. Im Falle einer sog. fehlgeschlagenen Pauschalierung hat die pauschale LSt keine Abgeltungswirkung. Vielmehr ist der dem Arbeitnehmer ausgezahlte Arbeitslohn in dessen ESt-Veranlagung einzubeziehen.2. Bei der fehlgeschlagenen Pauschalierung der LSt kommt eine Anrechnung der zu Unrecht entrichteten Beträge auf die ESt-Schuld des Arbeitnehmers nicht in Betracht.