I. Streitig ist, ob Lohnsteuer dem Arbeitgeber gegenüber durch Schätzungsbescheid festgesetzt werden kann, wenn er keine Lohnsteuer-Anmeldung abgegeben hat.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) betreibt in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft niederländischen Rechts (B.V.) eine Spedition mit Sitz in den Niederlanden. Sie ist alleinige Gesellschafterin einer inländischen GmbH (GmbH).
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