FG Düsseldorf, vom 26.03.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 8263/99
LuF: Bebauung mit ETW;- Entnahme
BFH, Urteil vom 25.11.2004 - Aktenzeichen IV R 51/03
DRsp Nr. 2005/1905
LuF: Bebauung mit ETW;- Entnahme
Die Bebauung land- und forstwirtschaftlicher genutzter Grundstücke mit ETW und die nachfolgende Vermietung an betriebsfremde Personen führt grds. nicht zu einer Entnahme, wenn die Nutzungsänderung nur eine Fläche erfasst, die im Vergleich zur Gesamtfläche des Betriebes von geringerer Bedeutung ist.