BFH - Urteil vom 08.05.2003
IV R 6/02
Normen:
EStG § 4 Abs. 4 § 10 Abs. 1 S. 1 § 13 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 1546
DStRE 2003, 1371

LuF; Wirtschaftsüberlassungsvertrag; Modernisierungsaufwand

BFH, Urteil vom 08.05.2003 - Aktenzeichen IV R 6/02

DRsp Nr. 2003/13157

LuF; Wirtschaftsüberlassungsvertrag; Modernisierungsaufwand

1. Bei einem Wirtschaftsüberlassungsvertrag setzt der Abzug von Modernisierungsaufwendungen für die vom Hofeigentümer beibehaltene Wohnung voraus, dass sich der Nutzungsberechtigte hierzu im Übergabevertrag eindeutig und klar gegenüber dem Nutzungsüberlassenden verpflichtet hat.2. Bei einem Wirtschaftsüberlassungsvertrag kann der Abzug von Modernisierungsaufwendungen als SA ausgeschlossen sein, wenn die Aufwendungen ausnahmsweise als BA oder WK zu berücksichtigen wären.3. Handelt es sich bei den Aufwendungen nicht um sofort abziehbare BA, so sind sie als HK unter dem Gesichtspunkt von Baumaßnahmen auf fremdem Boden zu aktivieren.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 4 § 10 Abs. 1 S. 1 § 13 ;

Gründe: