Streitig ist die umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen in Zusammenhang mit der Planung, Herstellung und Distribution so genannter Mailings für gemeinnützige Organisationen in Italien.
Die Klägerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und wurde durch Gesellschaftsvertrag vom 7. Juni 2001 gegründet. Einzige Gesellschafterin ist die A-Marketing International AG. Unternehmensgegenstand der Klägerin ist der Aufbau und der Betrieb von Direktmarketing-Aktivitäten in Italien.
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