I. Das Finanzgericht (FG) hat durch Urteil vom 8. Juli 2002 eine Klage der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), einer GmbH, gegen einen Grunderwerbsteuerbescheid des Beklagten und Beschwerdegegners (Finanzamt --FA--) abgewiesen und die Revision nicht zugelassen. Das Urteil wurde den Prozessbevollmächtigten der Klägerin am 24. Juli 2002 zugestellt. Diese haben wegen der Nichtzulassung der Revision am 22. August 2002 Beschwerde eingelegt und angekündigt, die Begründung innerhalb der 2-Monats-Frist des § 116 Abs. 3 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) nachzureichen. Am 18. September 2002 zeigten sie jedoch dem Bundesfinanzhof (BFH) an, das Mandat sei niedergelegt und beendet worden.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|