Die Beteiligten streiten über die Anerkennung eines Verlustes aus selbstständiger Tätigkeit im Rahmen des Einkommensteuerbescheides 2005.
Die 1952 geborene Klägerin ist seit 1997 selbständig als Steuerberaterin tätig. In den Jahren 1997-2005 erzielte sie aus dieser Tätigkeit ausschließlich Verluste. Umsätze und Verluste stellen sich wie folgt dar:
Umsätze
Gewinn
1997
4.810,00 DEM
- 4.370,00 DEM
1998
4.298,00 DEM
- 14.122,00 DEM
1999
4.305,00 DEM
- 9.743,00 DEM
2000
3.824,00 DEM
- 17.575,00 DEM
2001
2.048,00 DEM
- 14.967,00 DEM
2002
3.121,61 EUR
- 12.818,00 EUR
2003
1.585,00 EUR
- 14.015,00 EUR
2004
561,00 EUR
- 19.313,00 EUR
2005
14.945,00 EUR
- 4.609,00 EUR
Summe
- 81.829,79 EUR
In den Umsatzerlösen des Jahres 2005 ist der Verkaufserlös eines betrieblichen PKW in Höhe von 9.913,79 EUR enthalten. Die sonstigen Umsatzerlöse betrugen 5.032,01 EUR.
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