FG Köln - Senatsurteil vom 29.04.2003
8 K 5126/01
Normen:
BGB § 366 ; BGB § 367 Abs. 1 ; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7 ;
Fundstellen:
DStRE 2004, 77
EFG 2003, 1089
EFG 2003, 1474

Mangels anderweitiger Tilgungsbestimmung erfolgen Zahlungen im Zweifel auf eine bestehende Zinsschuld

FG Köln, Senatsurteil vom 29.04.2003 - Aktenzeichen 8 K 5126/01

DRsp Nr. 2003/13992

Mangels anderweitiger Tilgungsbestimmung erfolgen Zahlungen im Zweifel auf eine bestehende Zinsschuld

Ob es sich bei Zahlungen um Rückzahlungen von Kapital oder die Auszahlung von Zinsen handelt, ist - auch bei nichtigen Darlehensverträgen - im Zweifel nach § 367 Abs. 1 BGB zu entscheiden.

Normenkette:

BGB § 366 ; BGB § 367 Abs. 1 ; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Beklagte dem Kläger für das Streitjahr 1992 nach Durchführung einer Steuerfahndungsprüfung zu Recht die Differenz zwischen 12.500 DM und 35.000 DM als Einnahmen aus Kapitalvermögen zugerechnet hat.

Der Kläger betrieb seit geraumer Zeit ein Reisegewerbe (...) und erzielte hieraus Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Aufgrund des von ihm angegebenen Gewinns in Höhe von 5.185,05 DM erließ der Beklagte am 12.03.1993 für 1992 einen Nichtveranlagungsbescheid.