FG Hamburg - Urteil vom 24.09.2003
IV 279/00
Normen:
AO § 122 Abs. 7 ; AO § 123 Abs. 1 ; FGO § 100 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DStRE 2004, 352
EFG 2004, 155

Mangels Bekanntgabe nicht wirksam werdender Steuerbescheid

FG Hamburg, Urteil vom 24.09.2003 - Aktenzeichen IV 279/00

DRsp Nr. 2004/1147

Mangels Bekanntgabe nicht wirksam werdender Steuerbescheid

1. Zur Reichweite einer für das Strafverfahren erteilten Zustellungsvollmacht 2. Aufhebung eines dem Kläger nicht bekannt gegebenen Steuerbescheides

Normenkette:

AO § 122 Abs. 7 ; AO § 123 Abs. 1 ; FGO § 100 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Der Kläger wendet sich gegen einen Steuerbescheid des beklagten Hauptzollamtes, mit dem er zur Entrichtung von Einfuhrabgaben für unversteuerte und unverzollte Zigaretten herangezogen wird.