Der Körperschaftsteuerbescheid für 2009 und der Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftsteuer zum 31.12.2009 werden insoweit geändert, dass bei der Festsetzung der Körperschaftsteuer der zum 31.12.2008 festgestellte verbleibende Verlustabzug i.H.v. 4.012.722 € im Rahmen des § 10 d berücksichtigt wird und der nach der Verlustverrechnung verbleibende Verlustabzug zum 31.12.2009 festgestellt wird.
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