Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 27.06.2019, Az. 3 HK
es in Ziffer I. am Ende lautet: "sowie außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 17.565,35 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 18.07.2018 zu zahlen."
1.2.eine Ziffer III. eingefügt wird: "Im Übrigen wird die Klage abgewiesen."
2.Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
3.Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
4.Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 5.600.000,00 € festgesetzt.
A.
I.
I. II.
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