BFH vom 29.01.1997
XI B 205/95

Marketing- und Unternehmensberater als Gewerbetreibender

BFH, vom 29.01.1997 - Aktenzeichen XI B 205/95

DRsp Nr. 1997/8121

Marketing- und Unternehmensberater als Gewerbetreibender

1. Die dreijährige Ausbildung als Industriekaufmann kann nicht mit dem Besuch einer Fachschule mit dem Abschluß staatlich geprüfter Betriebswirt gleichgesetzt werden, weil die Ausbildung zum Industriekaufmann nicht die wissenschaftliche Durchdringung des Lehrstoffes und die Dichte und Breite der Vermittlung von Fachkenntnissen aufweist. 2. Die Tätigkeit eines Steuerpflichtigen in Marketing, Verkaufsstrategien und "PR" deckt nicht alle wesentlichen Bereiche der Betriebswirtschaftslehre ab und läßt deshalb keinen Schluß auf dessen wissenschaftlich-theoretischen Kenntnisse in den übrigen Bereichen der Betriebswirtschaftslehre zu.

Für die Praxis: