Der Senat hat in den vorliegenden Revisionsverfahren mit Beschluss vom 13. Januar 2005 (BFH/NV 2005, 1169) zwei Fragen zur Auslegung von Vorschriften des Gemeinschaftsrechts an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens gerichtet.
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