LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 25.02.2016
18 Sa 1849/15
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 3. Alt.; KSchG § 17 Abs. 2 S. 1-2; KSchG § 17 Abs. 3 S. 3; BetrVG § 76; BetrVG § 111;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 10.09.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 23 Ca 2618/15

Massenentlassungen im Bereich der FluggastabfertigungWirksame Massenentlassungsanzeige bei Verhandlungsangebot im Rahmen der Einigungsstelle und glaubhaften Darlegungen der Arbeitgeberin zur Unterrichtung des Betriebsrats

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.02.2016 - Aktenzeichen 18 Sa 1849/15

DRsp Nr. 2018/10998

Massenentlassungen im Bereich der Fluggastabfertigung Wirksame Massenentlassungsanzeige bei Verhandlungsangebot im Rahmen der Einigungsstelle und glaubhaften Darlegungen der Arbeitgeberin zur Unterrichtung des Betriebsrats

1. Gemäß § 17 Abs. 2 Satz 2 KSchG haben Arbeitgeberin und Betriebsrat insbesondere die Möglichkeit zu beraten, Entlassungen zu vermeiden oder einzuschränken und ihre Folgen abzumildern. Die Pflicht zur Beratung im Sinne des § 17 Abs. 2 Satz 2 KSchG geht dabei über eine bloße Anhörung deutlich hinaus, so dass die Arbeitgeberin mit dem Betriebsrat über die Entlassungen oder die Möglichkeiten ihrer Vermeidung ernstlich zu verhandeln und ihm dies zumindest anzubieten hat.