Maßgebender Zeitraum für die Berechnung des Streitwerts eines außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens wegen Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung
FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.01.2001 - Aktenzeichen 5 KO 4/00
DRsp Nr. 2001/8699
Maßgebender Zeitraum für die Berechnung des Streitwerts eines außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens wegen Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung
Im Streitfall blieb offen, ob der Zeitraum für die Berechnung des Streitwerts des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens wegen der Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung im Rahmen der Ermittlung der nach § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO erstattungsfähigen Kosten mit Erlass der negativen Einspruchsentscheidung oder mit der Klageerhebung endet (jeweils zzgl. 12 Monate nach § 17 Abs. 1 Satz 1 GKG; BFH-Beschluss vom 24.5.2000 VI S 4/00 BFH/NV 2000, 1413).