FG Baden-Württemberg - Urteil vom 30.03.2009 4 K 5374/08
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 2; EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 4; EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
EFG 2009, 926
Maßgebliche Wegstrecke für die Berechnung der Entfernungspauschale bei der Nutzung von Schienenfahrzeugen
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.03.2009 - Aktenzeichen 4 K 5374/08
DRsp Nr. 2009/10602
Maßgebliche Wegstrecke für die Berechnung der Entfernungspauschale bei der Nutzung von Schienenfahrzeugen
Bei der Benutzung auf eigener Trasse fahrender öffentlicher Verkehrsmittel kann als Wegstrecke bei der Berechnung der Entfernungspauschale nur die kürzeste benutzbare Straßenverbindung in Ansatz gebracht werden.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger.
Normenkette:
EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 2; EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 4; EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;
Tatbestand:
Die Beteiligten streiten um den Ansatz von Werbungskosten bei den Einkünften der Kläger aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes - EStG -).
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