KG - Beschluss vom 18.03.2019
22 W 5/19
Normen:
FamFG § 381; GmbHG § 16 Abs. 1 S. 1; GmbHG § 39; AktG § 241 Nr. 1;
Vorinstanzen:
AG Berlin-Charlottenburg, vom 10.01.2019 - Vorinstanzaktenzeichen HRB

Maßgeblicher Gesellschafterbestand für die registerrechtliche Prüfung der Wirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses über eine GeschäftsführerstellungZulässigkeit der Aussetzung des Eintragungsverfahrens wegen angeblich fehlerhafter Einziehung eines Geschäftsanteils

KG, Beschluss vom 18.03.2019 - Aktenzeichen 22 W 5/19

DRsp Nr. 2020/8268

Maßgeblicher Gesellschafterbestand für die registerrechtliche Prüfung der Wirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses über eine Geschäftsführerstellung Zulässigkeit der Aussetzung des Eintragungsverfahrens wegen angeblich fehlerhafter Einziehung eines Geschäftsanteils

1. Für die registerrechtliche Prüfung der Wirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses über eine Geschäftsführerstellung ist bezüglich des Gesellschafterbestands grundsätzlich von der zuletzt in den Registerordner aufgenommenen Gesellschafterliste auszugehen. 2. Die Aussetzung eines Eintragungsverfahrens kommt aus diesem Grund nicht allein deshalb in Betracht, weil ein früherer Gesellschafter geltend macht, die Einziehung seines Geschäftsanteils sei fehlerhaft und die hieraufhin zum Register eingereichte und in den Registerordner aufgenommen Gesellschafterliste sei falsch.

Auf die sofortigen Beschwerden der Beteiligten wird der Aussetzungsbeschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 10. Januar 2019 aufgehoben.

Normenkette:

FamFG § 381; GmbHG § 16 Abs. 1 S. 1; GmbHG § 39; AktG § 241 Nr. 1;

Gründe:

I.