Die Revision des Finanzamts gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 18. Mai 2017
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat das Finanzamt zu tragen.
I.
Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt —FA—) wendet sich gegen ein Urteil, mit dem das Finanzgericht (FG) die Umsatzsteuer zugunsten der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin) im Streitjahr 2008 niedriger festgesetzt hat, weil es —anders als das FA— davon ausging, dass für die streitgegenständlichen Lieferungen von Fleisch- und Schlachtnebenerzeugnissen der ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt.
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