Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 11.04.2019 – 7 K 7111/17 aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
I.
Streitig ist in verfahrensrechtlicher Hinsicht, ob ein auf 0 € lautender Einkommensteuerbescheid (für 2013) zulässigerweise angefochten werden kann, um einen höheren Verlustrücktrag (nach 2012) zu erreichen. In materieller Hinsicht steht der Zeitpunkt der Berücksichtigung eines Verlusts i.S. des § 17 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) im Streit.
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