BFH - Urteil vom 17.10.2018
XI R 35/16
Normen:
AO § 324 Abs. 1; FGO § 100 Abs. 1 Satz 4;
Fundstellen:
AO-StB 2019, 42
BB 2019, 150
BFH/NV 2019, 157
BFHE 262, 317
BStBl II 2019, 50
DStRE 2019, 254
Vorinstanzen:
FG Berlin-Brandenburg, vom 13.10.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 10324/14

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Arrestanordnung

BFH, Urteil vom 17.10.2018 - Aktenzeichen XI R 35/16

DRsp Nr. 2018/18813

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Arrestanordnung

Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Arrestanordnung sind auch im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage diejenigen Umstände maßgebend, die aus der Sicht der letzten mündlichen Verhandlung im Zeitpunkt des Erlasses der Arrestanordnung tatsächlich vorgelegen haben.

Tenor

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 13. Oktober 2016 10 K 10324/14 aufgehoben.

Die Sache wird an das Finanzgericht Berlin-Brandenburg zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.

Normenkette:

AO § 324 Abs. 1; FGO § 100 Abs. 1 Satz 4;

Gründe

I.

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine im Juni 2006 gegründete GmbH, war in der Baubranche tätig. Ihr alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer war in den Jahren 2007 bis 2009 (Streitjahre) Herr ... (RM). In den Streitjahren unterhielt die Klägerin Geschäftsbeziehungen mit dem in Polen ansässigen Unternehmen ... (X), dessen Inhaber der Vater des RM, Herr ... (EM), bis November 2009 war, das von diesem geführt wurde und das im Jahr 2010 seinen Geschäftsbetrieb einstellte.