BFH - Beschluss vom 10.02.2009
IX B 196/08
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; FGO § 116 Abs. 5 S. 2, Hs. 2;
Fundstellen:
BFH/NV 2009, 761
Vorinstanzen:
FG Berlin-Brandenburg, vom 10.09.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 14 K 2351/04

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung des Vorhandenseins eines Verlustes des beteiligten Steuerpflichtigen im Fall der Auflösung der Kapitalgesellschaft mit anschließender Liquidation

BFH, Beschluss vom 10.02.2009 - Aktenzeichen IX B 196/08

DRsp Nr. 2009/6044

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung des Vorhandenseins eines Verlustes des beteiligten Steuerpflichtigen im Fall der Auflösung der Kapitalgesellschaft mit anschließender Liquidation

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; FGO § 116 Abs. 5 S. 2, Hs. 2;

Gründe:

Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unbegründet. Der geltend gemachte Zulassungsgrund liegt nicht vor.