FG Münster - Urteil vom 27.06.2019
8 K 2873/17 F
Normen:
EGHGB Art. 67 Abs. 1 S. 2;

Maßstab für Bewertung von Deponierückstellungen in Steuerbilanz

FG Münster, Urteil vom 27.06.2019 - Aktenzeichen 8 K 2873/17 F

DRsp Nr. 2022/4155

Maßstab für Bewertung von Deponierückstellungen in Steuerbilanz

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EGHGB Art. 67 Abs. 1 S. 2;

Tatbestand

Streitig ist die Frage, ob in der Steuerbilanz der Klägerin die Bewertung für Deponierückstellungen nach den Bewertungsvorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) zu erfolgen hat oder ob das im Rahmen der Handelsbilanz ausgeübte Beibehaltungswahlrecht nach Art. 67 Abs. 1 Satz 2 Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch (EGHGB) für den Steuerbilanzwert maßgeblich ist.

Bei der Klägerin handelt es sich um eine Personengesellschaft, die im Handelsregister A des Amtsgerichts F. unter HRA ... eingetragen ist. Persönlich haftende Gesellschafterin der Klägerin ist die Y. GmbH in A., eingetragen unter HRB ... beim Amtsgericht F.. Die Klägerin ermittelt ihren Gewinn nach §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG).