BFH - Urteil vom 15.03.2012
III R 82/09
Normen:
EStG 2003 § 36 Abs. 2;
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 05.11.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 4733/08 501

Maßstab im Rahmen der sog. Günstigerprüfung für den Steuerpflichtigen beim Abzug der Kinderfreibeträge bzw. der Zahlung des Kindergeldes; Tatbestandswirkung eines Verwaltungsaktes in Steuersachen in Form des Kindergeld-Ablehnungsbescheides; Verhältnis der Finanzämter zu den Familienkassen

BFH, Urteil vom 15.03.2012 - Aktenzeichen III R 82/09

DRsp Nr. 2012/10047

Maßstab im Rahmen der sog. Günstigerprüfung für den Steuerpflichtigen beim Abzug der Kinderfreibeträge bzw. der Zahlung des Kindergeldes; Tatbestandswirkung eines Verwaltungsaktes in Steuersachen in Form des Kindergeld-Ablehnungsbescheides; Verhältnis der Finanzämter zu den Familienkassen

1. Ab dem Veranlagungszeitraum 2004 ist bei der Prüfung der Frage, ob der Abzug der Kinderfreibeträge für den Steuerpflichtigen vorteilhafter ist als das Kindergeld, nicht auf das (tatsächlich) gezahlte Kindergeld, sondern auf den Anspruch auf Kindergeld abzustellen. Das gilt auch dann, wenn ein Kindergeldantrag trotz des materiell-rechtlichen Bestehens des Anspruchs bestandskräftig abgelehnt worden ist.2. Ein Kindergeld-Ablehnungsbescheid entfaltet für das Besteuerungsverfahren keine Tatbestandswirkung.

Normenkette:

EStG 2003 § 36 Abs. 2;

Gründe

I.