FG Hessen - Urteil vom 19.10.2000
13 K 774/99
Normen:
StBerG § 36 Abs. 1 Nr. 1 ; StBerG § 36 Abs. 1 Nr. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2001, 462

Master of Business Administration; Steuerberaterprüfung; Vergleichbares Studium; Anerkennung - Vergleichbares wirtschaftswissenschaftliches Studium als Zulassungsberechtigung zur Steuerberaterprüfung

FG Hessen, Urteil vom 19.10.2000 - Aktenzeichen 13 K 774/99

DRsp Nr. 2001/1787

Master of Business Administration; Steuerberaterprüfung; Vergleichbares Studium; Anerkennung - Vergleichbares wirtschaftswissenschaftliches Studium als Zulassungsberechtigung zur Steuerberaterprüfung

Der amerikanische Studiengang der mit dem Abschluss des Master of Business Administration abschließt, wird als vergleichbares wirtschaftswissenschaftliches Studium anerkannt, das zur Zulassung zur Steuerberaterprüfung berechtigt; dabei kommt es nicht darauf an, ob bei der Studiendauer eine Vorbildung angerechnet wurde, die in Deutschland staatlich nicht anerkennt wird.

Normenkette:

StBerG § 36 Abs. 1 Nr. 1 ; StBerG § 36 Abs. 1 Nr. 2 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit der von der beklagten Behörde erteilten verbindlichen Auskunft, mit der diese dem Kläger mitteilte, er könne zur Steuerberaterprüfung nach § 36 Steuerberatungsgesetz nicht zugelassen werden, weil der von ihm in den USA erworbenen Mastergrad einem deutschen Hochschul- oder Fachhochschulabschluß nicht gleichgestellt werden könne.