1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 08.12.2022 -
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, die Vollstreckung aus dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 11.08.2021 -
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