Strittig ist die Höhe der als Werbungskosten abzugsfähigen Verpflegungsmehraufwendungen.
Im Streitjahr bezog der Kläger Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit als angestellter Kapitän der ... mbH & Co. KG. Der Kläger war im Streitjahr für 177 Tage mit Hochseeschiffen seines Arbeitgebers auf hoher See. Vom 01. April bis zum 28. Juni 2004 fuhr er auf der "MS H.". Ab dem 07. September 2004 fuhr er bis zum 25. Februar 2005 auf der "MS C.". Beide Schiffe fuhren unter Deutscher Flagge.
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