Soweit die Klage und Berufung zurückgenommen wurden, wird das Verfahren eingestellt. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 27. September 2016 -
Im Übrigen werden der Bescheid des Beklagten vom 6. April 2016 sowie dessen Widerspruchsbescheid vom 1. Juni 2016 aufgehoben, soweit ein 903,99 EUR übersteigender Betrag gefordert wird.
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