BFH - Beschluss vom 28.01.2003
X B 84/02
Normen:
FGO §§ 56 155 ; ZPO §§ 84 138 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 648

Mehrere Prozessbevollmächtigte; Beginn der Rechtsmittelfrist

BFH, Beschluss vom 28.01.2003 - Aktenzeichen X B 84/02

DRsp Nr. 2003/4255

Mehrere Prozessbevollmächtigte; Beginn der Rechtsmittelfrist

1. Sind mehrere Prozessbevollmächtigte bestellt, genügt die Zustellung an einen der Bevollmächtigten. Erfolgen Zustellungen an mehrere Bevollmächtigte, ist für den Beginn der Rechtsmittelfrist allein die zeitlich erste Zustellung maßgeblich. Eine spätere Zustellung an einen weiteren Bevollmächtigten setzt keine neue Rechtsmittelfrist in Lauf.2. Ein Steuerberater ist nicht ohne Verschulden an der Begründung eines Rechtsmittels gehindert, weil er der Meinung ist, wegen der Maßgeblichkeit zivilrechtlicher Vorfragen zunächst anwaltlichen Rat einholen zu müssen.

Normenkette:

FGO §§ 56 155 ; ZPO §§ 84 138 ;

Gründe:

Die Beschwerde ist unzulässig.

1. Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) haben die Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde versäumt. Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung des vollständigen Urteils zu begründen (§ 116 Abs. 3 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --).