I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) betreibt als Einzelunternehmer in A auf eigenem Grund und Boden ein Hotel mit einem Restaurant und in B eine Autobahnraststätte (mit der dazugehörigen Tankstelle), die er samt Einrichtung gepachtet hat. Für die Autobahnraststätte werden ein eigenes Kassenwesen geführt sowie eine (als "hausintern" bezeichnete) Bilanz erstellt. Außerdem unterhält der Kläger für das Hotel und die Raststätte getrennte Bankkonten. In der Raststätte waren 1989/1990 30 Personen, im Hotel 20 Personen beschäftigt. Das Hotel leitet der Kläger; die Raststätte wird von einer Angestellten und von einem Küchenchef geführt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|